Fischereisaison: von 01.05.2024 bis 30.09.2024
(Die Fischerei beginnt für die Jahreskartenträger einen Monat vorher!)
Tageskarte: 35.00 €
Jugendtageskarte (für Jugendliche unter 12 Jahren): 15.00 €
Der obere Abschnitt der Talfer 239a erstreckt sich auf eine Länge von 6,5 km - von der Einmündung des Marterlochbaches (ex Gasthof Turisten) bis zurgroßen Geschiebesperre oh der Sill . Vom Marterlochbach bis zum Deanbach (nähe ex Bar Frieda) darf nur am orografisch rechten Ufer gefischt werden.
Die Fischwasserstrecke entspricht grundsätzlich der Schlucht längs der Straße ins Sarntal. Im oberen Bereich (ca. 3,5 km) liegt der Bach unweit von der Straße, während der untere Teilabschnitt (ca. 3,0 km) tiefer eingeschnitten ist.
Kennzeichnend für diese ausreichend dotierte Restwasserstrecke sind der geringe Verbauungsgrad und das eimalige Landschaftsbild (steile und zum Teil sogar überhängende Felswände).
Der Fischbestand setzt sich aus Bachforellen, Regenbogenforelen und sekundär aus Marmorierte Forellen und Hybriden zusammen.
Die natürliche oder naturnahe Struktur - zumeist unverbaute Ufer, lose Steine, - lassen das Angeln in dieser Bachstrecke etwas mühsam, aber trotzdem lohnend sein. Bei klarem Wasser wird die Fischerei ziemlich schwierig, da die Fische sehr scheu werden. Ein etwas vertrübtes Wasser lässt die Chancen auf größere Fänge deutlich steigen. Ist das Wasser hingegen sehr trüb, so kann man oberhalb der Einmündung des Afingerbaches probieren, da gerade dieser Zufluss am meisten Geschiebe führt.
Erlaubte Köder (mehr dazu HIER)
Das FISCHEN ist ausnahmslos NUR MIT EINER ANBISSTELLE OHNE WIDERHAKEN erlaubt!
Toter oder künstlicher Köderfisch, Spinner, Blinker...
Eine Trockenfliege, eine Nymphe, ein Streamer, keine zweite Fliege (Springer). Mit diesen Ködern ist das Angeln nur mit Fliegenrute und Fliegenrolle ohne Vorfachbeschwerung erlaubt.