FISCHEREIVEREIN
BOZEN

FISCHEREIVEREIN
BOZEN

Schonzeit, Mindestmaße und Fanggut

Das Fischen ist nur mit einer gültigen Fischereilizenz, dem Fischerschein sowie der Fischwasserkarte in Übereinstimmung mit den einschlägigen Landesfischereibestimmungen (L.G. Nr. 28 vom 09.06.1978 in geltender Fassung) erlaubt. Der Inhaber dieser Fischwasserkarte erklärt, die Verbote und Einschränkungen des Landesfischereigesetzes so wie dessen Abänderungen und die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen zu kennen und zu beachten. Es darf nur mit einer Rute und einem Angelhaken bzw. Drilling geangelt werden, soweit keine unterschiedlichen Bestimmungen in der nachfolgenden Fischereiordnung angeführt sind. In den Fliegenzonen ist das Fischen nur mit Fliegenrute, Fliegenrolle und Fliegenschnur gestattet. Fische, die nicht entnommen werden, sind im Wasser oder mit nassen Händen mit größter Vorsicht freizusetzen. Bei tiefsitzendem Haken soll das Vorfach abgeschnitten werden. Dadurch können höhere Sterblichkeitsraten und Bestandsschäden vermieden werden. Diesbezügliche Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Aus statistischen Gründen muss die Fischwasserkarte dem Fischereiverein Bozen zurückerstattet werden und zwar spätestens am 5. Dezember des entsprechenden Jahres.
In allen bewirtschafteten Gewässern:
- Ist die Entnahme von Marmorierten Forellen verboten!
- Darf, wo erlaubt, maximal eine Äsche entnommen werden.
- Dürfen maximal zwei Hybriden (Kürzel „HY“), entnommen werden.
- Gelten die unten angeführten Schonmaße und Schonzeiten

Das gestattete maximale Fanggut bezüglich der Fische der 1. Gruppe ist kumulativ zu verstehen: von diesen Arten dürfen täglich insgesamt bis zu maximal 4 Stück entnommen werden.
Bei den Fischarten der 2. Gruppe bezieht sich das maximale Fanggut hingegen auf die jeweilige Fischart.
Beispiel: das tägliche Fanggut im Wolfsgrubener See darf drei Hechte, drei Karpfen, drei Schleien, drei Aale entsprechen.

Gruppe 1
Fischart
Schonzeit
Mindestmass
Fanggut
Marmorierte Forelle (MF)
Ganzjährig geschützt!
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Äsche (AS)
01.12. - 20.04.
40 cm
1 Stück
Hybrid (HY; MF x BF)*
01.12. - 2. Samstag im April (**)
35 cm
2 Stück
Bachforelle (BF)
01.12. - 2. Samstag im Februar (**)
25 cm
4 Stück
Regenbogenforelle (RF)
01.12. - 2. Samstag im Februar (**)
25 cm
4 Stück
Bachsaibling (BSA)
01.10. - 2. Samstag im Februar
25 cm
4 Stück
Gruppe 2
Karpfen (KA)
01.06 - 30.06.
30 cm
3 Stück
Schleie (SL)
01.06 - 30.06.
20 cm
3 Stück
Barbe (BA)
01.06 - 30.06.
20 cm
3 Stück
Hecht (LU)
15.02 - 2. Samstag im April
60 cm
1 Stück
Barsch (BR)
01.04 - 30.04.
15 cm
Aal (AA)
Keine Schonzeit
40 cm
3 Stück

Schonzeit: Hybriden, Bachforellen und Regenbogenforellen können während der gesamten Fischereisaison der jeweiligen Abschnitte entnommen werden. Wo gestattet ist die Äsche ab den 21. April entnehmbar.
Der Fischer übt seinen Sport auf eigenes Risiko aus und entbindet den Fischereiverein Bozen von jeglicher Verantwortung.

Fussnoten:
(*): deutlich erkennbare Hybride (MFxBF) sind solche Forellen, welche gut erkennbare ROTE PUNKTE mit weißer Umrandung im Zusammenspiel mit einem marmorierten Grundmuster aufweisen. Bei einer Entnahme wird empfohlen, nach Möglichkeit ein Foto des frisch gefangenen Hybriden zu machen und im Fall einer Kontrolle auf Nachfrage vorzuweisen.
(**): entnehmbar im Oktober und November nur in den Abschnitten in welchen die Fischerei auch nach dem 30. September gestattet ist!