Grenzen und Länge der Fischwasserstrecke
Von 200 m oberhalb der Mündung des Töllgrabens (vis a vis der Zentrale Töll) bis zur Passermündung. – 4,7 km
Erlaubte Köder
- Nur künstliche Köder (Gummifisch, Spinner/ Blinker/Wobbler u.ä.) mit einem Einzelhaken ohne Widerhaken.
- Trockenfliege, Nymphe, Streamer und zweite Fliege (Springer) nur mit Fliegenrute, Fliegenschnur und Fliegenrolle.
- Ab dem 1. Oktober bis zum 15. November ist nur das Fliegenfischen mit Fliegenrute, Fliegenschnur und Fliegenrolle und einer einzigen Fliege/Nymphe gestattet (mehr dazu HIER). In diesen Monaten ist das Fischen mit Streamer verboten!
Fanggut, Mindestmaße, Schonzeiten
- Die Marmorierte Forelle ist ganzjährig geschütz!
- Vier Edelfische, aber maximal eine Äsche und/oder zwei Hybriden.
- Mindestmaße: Äsche 40 cm, Hybride 35 cm
- Regenbogenforelle, Hybride und Bachforelle sowie Äsche darf mit der Fliege/Nymphe auch im Oktober und November entnommen werden.
Anfahrtsweg
- Die Zufahrt ist allgemein sehr einfach (SS 12 oder ME-BO-Schnellstraße. Parkmöglichkeiten sind meistens auf Höhe der Brücken gegeben.